Ihre Aufgaben
Sie sichern die arbeitsmedizinische Versorgung aller Dienststellen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz nach den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der ergänzenden Vorschriften.
Wir erwarten
Sie verfügen über ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Humanmedizin und besitzen die Anerkennung als Fachärztin / Facharzt für Arbeitsmedizin bzw. eine sonstige Facharztanerkennung mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“.
Wir bieten
Es gibt viele gute Gründe, für die Rente zu arbeiten