Zum ersten Werktag im Januar und Juli eines Jahres werden regelmäßig Beamtenanwärter / -innen für den allgemeinen Justizvollzugsdienst eingestellt. Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Ziel der Ausbildung ist es, die Anwärterinnen und Anwärter zu befähigen, die Aufgaben des allgemeinen Justizvollzugsdienstes in Zusammenarbeit mit allen im Justizvollzug Tätigen eigenverantwortlich und mit sozialem Verständnis zu erfüllen.
Einstellungsvoraussetzungen:
die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU nachweisen oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben jederzeitiger Eintritt für die freiheitlich demokratische Grundordnung Alter: mindestens 18 Jahre, höchstens 39 Jahre am Tag der Einstellu...